Was tue ich, wenn…

Bei einer Erkrankung rufen Sie bitte morgens zwischen 07:00 Uhr und 07:30 Uhr in der Schule an. Sollte das Sekretariat noch nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Diese Information sollten Sie nicht vergessen, da wir uns sonst Sorgen machen und tätig werden müssen. Innerhalb von zwei Tagen ist eine schriftliche Mitteilung nachzureichen. Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage dauern, kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Zusätzlich rufen Sie uns bitte auch an dem Tag an, an dem Ihr Kind wieder in die Schule kommt. Sollte Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung benötigen (Arzttermin o.ä.), dann teilen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich vorher mit.

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Ein Urlaubsbeginn vor oder nach den Ferien gehört auf keinen Fall dazu und kann nicht genehmigt werden. Ist ein Kuraufenthalt während der Schulzeit erforderlich, müssen Sie dies über die Klassenlehrkraft bei der Schulleitung schriftlich beantragen. Eine Kopie der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse ist beizulegen.

Das Sekretariat ist nicht durchgehend besetzt. Die Hausmeisterin, Frau Schottner, ist meist zwischen 14:00 und 15:00 Uhr im Schulhaus.

Erkundigen Sie sich bei der Klassenlehrkraft. Unsere Fundkiste befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.

Der Schule stehen nur die Daten zur Verfügung, die Sie bei der Schulanmeldung angegeben haben. Sollte sich etwas ändern, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns das mitteilen. Deshalb rufen Sie uns bitte an oder kommen vorbei, wenn Sie umgezogen sind oder eine neue Telefonnummer erhalten haben. Nur so können wir Sie erreichen. Bei einer Änderung der Staatsangehörigkeit oder des Sorgerechts benötigen wir zusätzlich eine Kopie der Urkunde des Standesamts bzw. des Sorgerechtsbescheids.