Rund um den Übertritt

Das bayerische Schulsystem und die Übertrittsmöglichkeiten nach der vierten Jahrgangsstufe werden Ihnen hier vorgestellt:

https://www.schulamt-ansbach.de/index.php/beratung/uebertrittsberatung

Auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie allgemeine Informationen zum Übertritt,

Weitere Informationsquellen sind:
www.meinbildungsweg.de
www.km.bayern.de 
www.schulberatung.bayern.de

Falls Sie noch Beratungsbedarf haben, dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung wenden.
Für spezifische Informationen zu einer bestimmten von Ihnen und Ihrem Kind favorisierten Schule wenden Sie sich am besten direkt an diese Bildungseinrichtung.

Die Informationsbroschüre des Kultusministeriums:

STMUK_Das_bayerische_Schulsystem_2022

Wichtige Termine zum Übertritt 2022

Die Zwischeninformation mit dem Notenstand bis zum Januar erhält Ihr Kind am 21.01.2022

Das Übertrittszeugnis wird am 02.05.2022 ausgegeben.

Anmeldewoche an den weiterführenden Schulen: 09.05. – 13.05.2022

Probeunterricht: 17.05. – 19.05.2022

Beachten Sie die verschiedenen Modalitäten der einzelnen Schulen.
Schulen unter privater oder kirchlicher Trägerschaft (z.B. Realschule und Gymnasium in Neuendettelsau) können andere Termine haben.

Bitte informieren Sie sich stets direkt bei der jeweiligen Schule.

Neuerungen seit 2020 – Beratungslehrkräfte der Realschulen und Gymnasien als „Übertrittscoaches“

Begleitschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Anmeldebogen 2021

Anmeldebogen folgt noch

Informationen aus den Vorjahren:
Auszug aus dem KMS vom 18.07.2019:

Die Beratungslehrkräfte der staatlichen Realschulen und Gymnasien sollen als „Übertrittscoaches“ Lehrkräfte von Grundschulen auf deren Wunsch und Anfrage hin vor Ort an der jeweiligen Grundschule
bei der Elternberatung zum Übertritt unterstützen.

Dabei kann die Beratungslehrkraft sowohl zusammen mit der Grundschullehrkraft als auch in Absprache mit dieser je nach konkreter Situation alleine das Elterngespräch führen.

Flankierende Aufgabe der Beratungslehrkräfte:

  • enge Vernetzung mit den Lehrkräften der Grundschulen,
  • die Kontinuität und die Übergänge der Lernkultur zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen weiter verbessern
  • z.B. durch Fortführung der an der Grundschule grundgelegten Sozial- und Arbeitsformen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen

Auszug aus dem KMS vom 22.01.2020

… dass die Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulart im Rahmen des Beratungstermins für die Grundschule des zu beratenden Kindes tätig wird.

Der von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte Anmeldebogen für den zusätzlichen Beratungstermin kann zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Beratungsgespräches ggf. von der Grundschule an die Beratungslehrkraft weitergegeben werden.